Der Jahresabschluss bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wieder. Er dient damit auch als wichtiges Instrument für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und die Kontrolle der betrieblichen Entwicklung.
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für Einzelunternehmen und Gesellschaften aller Rechtsformen
- Erstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Erstellungsbericht zum Jahresabschluss ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung
- Besprechung und Erläuterung der wesentlichen Kennzahlen
- Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger für offenlegungspflichtige Unternehmen
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG